Für wen wird die Solaranlage Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die Solarpflicht schrittweise eingeführt und betrifft verschiedene Gebäudetypen zu unterschiedlichen Zeitpunkten:

Bereits in Kraft oder bald in Kraft tretende Regelungen:

  • Nichtwohngebäude (Neubau): Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Solarpflicht für Nichtwohngebäude, wenn der Bauantrag nach diesem Datum gestellt wurde. Dies betrifft beispielsweise gewerbliche Gebäude.
  • Kommunale Gebäude: Bei kommunalen Liegenschaften, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Juli 2024 begonnen wurde.
  • Wohngebäude (Neubau): Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht für Wohngebäude, wenn der Bauantrag nach diesem Datum gestellt wurde.
  • Dachsanierungen von Bestandsgebäuden: Ab dem 1. Januar 2026 müssen auch bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) Solaranlagen installiert werden.

Zusätzlich gelten die Regelungen für:

  • Parkplatzflächen: Stellplatzflächen, die für Nichtwohngebäude mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen errichtet werden (gilt seit 2022 für Gewerbeflächen und wurde konkretisiert).

Was bedeutet die Solarpflicht konkret?

  • Es muss eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert werden.
  • Für Wohngebäude, für die ab 2025 ein Bauantrag gestellt wird, müssen mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage bedeckt werden. Es gibt auch Pauschalregelungen für Mindestleistungen (z.B. 3 kWp bei Wohngebäuden mit max. zwei Wohneinheiten).
  • Bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden ab 2026 müssen ebenfalls 30 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikanlagen belegt werden.
  • Die Pflicht kann alternativ auch durch die Installation einer Solarthermieanlage erfüllt werden, wenn dadurch die geeignete Dachfläche ausreichend belegt wird.
  • Die Erfüllung der Pflicht ist auch mit gemieteten oder gepachteten Solaranlagen möglich.

Ausnahmen von der Solarpflicht können bestehen, wenn:

  • eine Solaranlage technisch nicht umsetzbar ist (z.B. ungeeignete Dachausrichtung, statische Probleme).
  • eine Solaranlage wirtschaftlich nicht sinnvoll ist (z.B. Amortisationszeit von 25 Jahren überschritten).
  • die Dachfläche kleiner als 50 Quadratmeter ist.
  • öffentliche-rechtliche Verpflichtungen (z.B. Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen) einer Solaranlage entgegenstehen.
  • die Installation mit einem unangemessenen Aufwand oder unbilliger Härte verbunden wäre.

Es ist ratsam, sich bei konkreten Bauvorhaben oder Sanierungen frühzeitig über die genauen Bestimmungen zu informieren, da die Regelungen komplex sein können und von der individuellen Situation abhängen.

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