Mieterstrom

Mieterstrom ist ein Modell, bei dem Mieter in einem Wohn- oder Gewerbegebäude Strom aus einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage), direkt vor Ort beziehen können. Der Strom wird dabei lokal produziert und verbraucht, ohne das öffentliche Stromnetz zu durchlaufen. Der verbrauchte PV-Strom wird jedem Mieter in Rechnung gestellt. Falls mehr Strom benötigt wird, wird dieser aus dem öffentlichen Netz bezogen. Unser empfohlenes A-Z Mieterstrom Modell wird für einen kleinen monatlichen Beitrag die komplette Hardware sowie eine rechtsichere Abrechnung inklusive Inkasso für Sie übernehmen. Fordern Sie bei uns Ihr kostenloses Angebot an. Wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot – ohne jedes Risiko. 

Mieterstrom

Vorteile für Vermieter

Einnahmen durch den Verkauf des Stroms an die Mieter. Attraktivität der Immobilie: Energieeffiziente Gebäude mit günstigen Nebenkosten steigern den Wert und die Attraktivität.

Vorteile für Mieter

Der Mieter kann nun in Zukunft mit stabilen Strompreisen rechnen. Der produzierte PV-Strom ist günstiger als der Strom aus dem Netz da Stromsteuer, Netzentgelte und weitere Umlagen entfallen. 

das passende Mieterstrom-Modell

passendes Equipment

Je nachdem welche Immobilie du vermietest kommen unterschiedlichste Hardware und Methoden zum Einsatz. Unser Knowhow sorgt dafür, dass du die optimale Hardware für das passende von uns empfohlene Mieterstrom Modell bekommst, damit du die optimale Rendite erwirtschaften kannst.

Mieterstrom
Mieterstrom
Mieterstrom im EFH

EFH - Vermietet

mit Wärmepumpe

Mit Wärmepumpe sehr zu empfehlen . Die Rendite pendelt hier bei ca 5-6%. Mit einer Wallbox geht es schnell Richtung 10% Die Immobilie gewinnt an Attraktivität im Vergleich.

Mieterstrom

MFH 2 bis 100 Parteien

mit oder ohne Wärmepumpe

MFH´s können auch kostengünstig auf Mieterstrom umgerüstet werden sodass eine gute Rendite möglich wird. Durch gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Mieterstrom

Gewerbeparks

mit oder ohne Wärmepumpe

klassisches Mieterstrom Modell je nach Größe über einen Wandlerkasten oder virtuellen Summenzähler.

Mieterstrom

Die Kosten für die völlig automatisierte Abrechnung der Stromtarife ist auf den Mieter umlegbar. Somit entstehen für den Vermieter keine Kosten. Ein Mieter zahlt dafür die Grundgebühr von 12€****** pro Monat, wie bei einem ganz normalen Stromversorger.

ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung

Fallbeispiel Einfamilienhaus

Warmwasser als auch Heizung über Strom, durch zb Elektrodurchlauferhitzer und Infrarot Heizung bzw Wärmepumpe

10kWp mit Speicher *

Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom

Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh

Stromverbrauch jährlich ca.  4000kWh****

Autarkiegrad ca. 80%***** =   3200 kWh verkaufbare Energie

PV Stromerlös:

3200kWh*0.25€   = 800€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter

6800kWh*0.0688€ = 467,84 € durch Einspeisevergütung²

10000kWh*0.0241€ = 77,15€ durch Mieterstromzuschlag³

1344,98€ Erlös pro Jahr

Anschaffungskosten ca. 20.000€, jährlicher Cashflow 1344,98

Wartung und Pflege 1% = 200€ Jährlich

Netto Cashflow 1144,98€

Amortisation 17,48 Jahre

Rendite 5.72

*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)  /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)

Mieterstrom

Die Kosten für die völlig automatisierte Abrechnung der Stromtarife ist auf den Mieter umlegbar. Somit entstehen für den Vermieter keine Kosten. Ein Mieter zahlt dafür die Grundgebühr von 12€****** pro Monat, wie bei einem ganz normalen Stromversorger.

ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung

Fallbeispiel MFH mit 4 WE

Warmwasser als auch Heizung über Strom, durch zb Elektrodurchlauferhitzer und Infrarot Heizung bzw Wärmepumpe

12kWp mit Speicher *

Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom

Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh

Stromverbrauch jährlich ca. 4 x 4000kWh**** = 16000kWh

Autarkiegrad ca. 70%***** =   10000 kWh verkaufbare Energie

PV Stromerlös:

10000kWh*0.25€   = 2500€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter

2000kWh*0.0688€ = 137,60 € durch Einspeisevergütung²

10000kWh*0.0241€ = 241€ durch Mieterstromzuschlag³

2878.60€ Erlös pro Jahr

Anschaffungskosten ca. 22.000€, jährlicher Cashflow 2878,60€

Wartung und Pflege 1% = 200€ Jährlich

Netto Cashflow 2678,60€

Amortisation 8.21 Jahre

Rendite 12.17

*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)  /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)

Mieterstrom

Die Kosten für die völlig automatisierte Abrechnung der Stromtarife ist auf den Mieter umlegbar. Somit entstehen für den Vermieter keine Kosten. Ein Mieter zahlt dafür die Grundgebühr von 12€****** pro Monat, wie bei einem ganz normalen Stromversorger.

ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung

Fallbeispiel MFH mit 8 WE

Warmwasser als auch Heizung über Strom, durch zb Elektrodurchlauferhitzer und Infrarot Heizung bzw Wärmepumpe

28kWp mit Speicher *

Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom

Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh

Stromverbrauch jährlich ca. 8 x 4000kWh**** = 32000kWh

Autarkiegrad ca. 70%***** =   22400kWh verkaufbare Energie

PV Stromerlös:

22400kWh*0.25€   = 5600€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter

5600kWh*0.0688€ = 385.28 € durch Einspeisevergütung²

5600kWh*0.0241€ = 134,96€ durch Mieterstromzuschlag³

6120€ Erlös pro Jahr

Anschaffungskosten ca. 45.000€, jährlicher Cashflow 6120

Wartung und Pflege 1% = 450€ Jährlich

Netto Cashflow 5670€

Amortisation 7.93 Jahre

Rendite 12.6

*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)  /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)

Mieterstrom

Die Kosten für die völlig automatisierte Abrechnung der Stromtarife ist auf den Mieter umlegbar. Somit entstehen für den Vermieter keine Kosten. Ein Mieter zahlt dafür die Grundgebühr von 12€****** pro Monat, wie bei einem ganz normalen Stromversorger.

ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung

Fallbeispiel MFH mit 12 WE

Warmwasser und Heizung über Gas

28kWp mit Speicher *

Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom

Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh

Stromverbrauch jährlich ca. 12 x 2500kWh**** = 30000kWh

Autarkiegrad ca. 70%***** =   21000kWh verkaufbare Energie

PV Stromerlös:

21000kWh*0.25€   = 5250€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter

5250kWh*0.0688€ = 361,20 € durch Einspeisevergütung²

5600kWh*0.0241€ = 126.52€ durch Mieterstromzuschlag³

5737.72€ Erlös pro Jahr

Anschaffungskosten ca. 45.000€, jährlicher Cashflow 5737,72€

Wartung und Pflege 1% = 450€ Jährlich

Netto Cashflow 5287,72€

Amortisation 8.5 Jahre

Rendite 11,75

*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)  /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)

Mieterstrom

Die Kosten für die völlig automatisierte Abrechnung der Stromtarife ist auf den Mieter umlegbar. Somit entstehen für den Vermieter keine Kosten. Ein Mieter zahlt dafür die Grundgebühr von 12€****** pro Monat, wie bei einem ganz normalen Stromversorger.

ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung

Fallbeispiel Gewerbekomplex

Warmwasser und Heizung über Gas
Trotzdem hoher Verbrauch durch Gewerbe

Warmwasser und Heizung über Gas
Klimaanlagen vorhanden

50 kWp ohne Speicher *

Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom

Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh

Stromverbrauch jährlich ca. 100000 kWh****  

Autarkiegrad ca. 60%***** =  50000 kWh verkaufbare Energie

PV Stromerlös:

50000kWh*0.25€   = 12500€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter

0 kWh*0.0688€ = 0 € durch Einspeisevergütung²

50000kWh*0.0241€ = 1205€ durch Mieterstromzuschlag³

13705€ Erlös pro Jahr

Anschaffungskosten ca. 75.000€, jährlicher Cashflow 13705€

Wartung und Pflege 1% = 650€ Jährlich

Netto Cashflow 13055€

Amortisation 5,7 Jahre

Rendite 17.4

*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)  /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)

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