


Mieterstrom ist ein Modell, bei dem Mieter in einem Wohn- oder Gewerbegebäude Strom aus einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage), direkt vor Ort beziehen können. Der Strom wird dabei lokal produziert und verbraucht, ohne das öffentliche Stromnetz zu durchlaufen. Der verbrauchte PV-Strom wird jedem Mieter in Rechnung gestellt. Falls mehr Strom benötigt wird, wird dieser aus dem öffentlichen Netz bezogen. Unser empfohlenes A-Z Mieterstrom Modell wird für einen kleinen monatlichen Beitrag die komplette Hardware sowie eine rechtsichere Abrechnung inklusive Inkasso für Sie übernehmen. Fordern Sie bei uns Ihr kostenloses Angebot an. Wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot – ohne jedes Risiko.

Vorteile für Vermieter
Einnahmen durch den Verkauf des Stroms an die Mieter. Attraktivität der Immobilie: Energieeffiziente Gebäude mit günstigen Nebenkosten steigern den Wert und die Attraktivität.
Vorteile für Mieter
Der Mieter kann nun in Zukunft mit stabilen Strompreisen rechnen. Der produzierte PV-Strom ist günstiger als der Strom aus dem Netz da Stromsteuer, Netzentgelte und weitere Umlagen entfallen.
das passende Mieterstrom-Modell
passendes Equipment
Je nachdem welche Immobilie du vermietest kommen unterschiedlichste Hardware und Methoden zum Einsatz. Unser Knowhow sorgt dafür, dass du die optimale Hardware für das passende von uns empfohlene Mieterstrom Modell bekommst, damit du die optimale Rendite erwirtschaften kannst.



EFH - Vermietet
mit Wärmepumpe
Mit Wärmepumpe sehr zu empfehlen . Die Rendite pendelt hier bei ca 5-6%. Mit einer Wallbox geht es schnell Richtung 10% Die Immobilie gewinnt an Attraktivität im Vergleich.

MFH 2 bis 100 Parteien
mit oder ohne Wärmepumpe
MFH´s können auch kostengünstig auf Mieterstrom umgerüstet werden sodass eine gute Rendite möglich wird. Durch gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Gewerbeparks
mit oder ohne Wärmepumpe
klassisches Mieterstrom Modell je nach Größe über einen Wandlerkasten oder virtuellen Summenzähler.
ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung
Fallbeispiel Einfamilienhaus
Warmwasser als auch Heizung über Strom, durch zb Elektrodurchlauferhitzer und Infrarot Heizung bzw Wärmepumpe
10kWp mit Speicher *
Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom
Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh
Stromverbrauch jährlich ca. 4000kWh****
Autarkiegrad ca. 80%***** = 3200 kWh verkaufbare Energie
PV Stromerlös:
3200kWh*0.25€ = 800€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter
6800kWh*0.0688€ = 467,84 € durch Einspeisevergütung²
10000kWh*0.0241€ = 77,15€ durch Mieterstromzuschlag³
1344,98€ Erlös pro Jahr
Anschaffungskosten ca. 20.000€, jährlicher Cashflow 1344,98€€
Wartung und Pflege 1% = 200€ Jährlich
Netto Cashflow 1144,98€
Amortisation 17,48 Jahre
Rendite 5.72%
*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG) /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)
ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung
Fallbeispiel MFH mit 4 WE
Warmwasser als auch Heizung über Strom, durch zb Elektrodurchlauferhitzer und Infrarot Heizung bzw Wärmepumpe
12kWp mit Speicher *
Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom
Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh
Stromverbrauch jährlich ca. 4 x 4000kWh**** = 16000kWh
Autarkiegrad ca. 70%***** = 10000 kWh verkaufbare Energie
PV Stromerlös:
10000kWh*0.25€ = 2500€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter
2000kWh*0.0688€ = 137,60 € durch Einspeisevergütung²
10000kWh*0.0241€ = 241€ durch Mieterstromzuschlag³
2878.60€ Erlös pro Jahr
Anschaffungskosten ca. 22.000€, jährlicher Cashflow 2878,60€€
Wartung und Pflege 1% = 200€ Jährlich
Netto Cashflow 2678,60€
Amortisation 8.21 Jahre
Rendite 12.17%
*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG) /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)
ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung
Fallbeispiel MFH mit 8 WE
Warmwasser als auch Heizung über Strom, durch zb Elektrodurchlauferhitzer und Infrarot Heizung bzw Wärmepumpe
28kWp mit Speicher *
Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom
Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh
Stromverbrauch jährlich ca. 8 x 4000kWh**** = 32000kWh
Autarkiegrad ca. 70%***** = 22400kWh verkaufbare Energie
PV Stromerlös:
22400kWh*0.25€ = 5600€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter
5600kWh*0.0688€ = 385.28 € durch Einspeisevergütung²
5600kWh*0.0241€ = 134,96€ durch Mieterstromzuschlag³
6120€ Erlös pro Jahr
Anschaffungskosten ca. 45.000€, jährlicher Cashflow 6120€
Wartung und Pflege 1% = 450€ Jährlich
Netto Cashflow 5670€
Amortisation 7.93 Jahre
Rendite 12.6%
*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG) /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)
ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung
Fallbeispiel MFH mit 12 WE
Warmwasser und Heizung über Gas
28kWp mit Speicher *
Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom
Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh
Stromverbrauch jährlich ca. 12 x 2500kWh**** = 30000kWh
Autarkiegrad ca. 70%***** = 21000kWh verkaufbare Energie
PV Stromerlös:
21000kWh*0.25€ = 5250€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter
5250kWh*0.0688€ = 361,20 € durch Einspeisevergütung²
5600kWh*0.0241€ = 126.52€ durch Mieterstromzuschlag³
5737.72€ Erlös pro Jahr
Anschaffungskosten ca. 45.000€, jährlicher Cashflow 5737,72€
Wartung und Pflege 1% = 450€ Jährlich
Netto Cashflow 5287,72€
Amortisation 8.5 Jahre
Rendite 11,75%
*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG) /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)
ungefähre Wirtschaftlichkeitsrechnung
Fallbeispiel Gewerbekomplex
Warmwasser und Heizung über Gas
Trotzdem hoher Verbrauch durch Gewerbe
Warmwasser und Heizung über Gas
Klimaanlagen vorhanden
50 kWp ohne Speicher *
Der Vermieter nimmt 0.25€** pro kWh für den PV Strom
Der Reststrom aus dem Netz für 0.32€*** brutto pro kWh
Stromverbrauch jährlich ca. 100000 kWh****
Autarkiegrad ca. 60%***** = 50000 kWh verkaufbare Energie
PV Stromerlös:
50000kWh*0.25€ = 12500€ durch PV-Strom Verkäufe an Mieter
0 kWh*0.0688€ = 0 € durch Einspeisevergütung²
50000kWh*0.0241€ = 1205€ durch Mieterstromzuschlag³
13705€ Erlös pro Jahr
Anschaffungskosten ca. 75.000€, jährlicher Cashflow 13705€
Wartung und Pflege 1% = 650€ Jährlich
Netto Cashflow 13055€
Amortisation 5,7 Jahre
Rendite 17.4%
*solche Anlagen haben wir oft bauen lassen /**netto bei Anlagen unter 30kWp und Gewinn unter 25.000€ pro Jahr/ ***stand Juni 2025/****ungefähre Annahme bei Heizung und Warmwasser auch über Strom /*****ungefähre Annahme da es auf das Verbrauchsverhalten der Mieter ankommt/ ******Grundgebühr bestimmt der Vermieter/² Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG) /³ Fördersätze Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme ab 1.2.2025 bis 31.Juli 2025 (§ 21 Abs. 3 EEG)
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